Planung, Einführung und Betrieb von Mautsystemen
Mauteinhebung – was auf den ersten Blick ganz einfach wirkt, hat sich mittlerweile zu einem komplexen Fachgebiet entwickelt. Bei Planung, Umsetzung und Betrieb von Mautsystemen ist unbedingt Wert auf praxisgerechte, kundenorientierte und kosteneffiziente Lösungen zu legen. Eriksroed Consulting verfügt über die notwendige Erfahrung, um einen maßgeblichen Beitrag zu einer entsprechenden Gestaltung der gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen zu leisten. Wenn die Rahmenbedingungen nicht richtig definiert sind, führt das unweigerlich zu suboptimalen Lösungen bei der Implementierung und im Betrieb. Wenn aus politischen Gründen besondere Anforderungen an die Mautsysteme gestellt werden, ist das zu respektieren. Trotzdem ist es wichtig sicherzustellen, dass die Entscheidungsträger die praktischen Konsequenzen ihrer Vorgaben verstehen. Mauteinhebung resultiert in einer Vielzahl von Zahlungsströmen. Genau dort setzt Eriksroed Consulting an: Wir helfen, die kaufmännischen Prozesse effizient zu gestalten, sei es für pre-pay oder post-pay Lösungen:
- Erfassung /Registrierung der Nutzung
- Rechnungslegung
- Verbuchung
- Zahlungseingang beim Empfänger
- Mahnvorgänge
Wir bieten Unterstützung bei der Entwicklung verschiedenster Mautsysteme:
- Fahrleistungsabhängige elektronische Bemautung
- Zeitabhängige Bemautung (Vignetten)
- Manuelle und automatisierte Mautstellen
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aller Zahlungsarten, sei es an Vertriebsstellen, im Internet, über Call-Center oder vollautomatisierte Verfahren:
- Barzahlung
- Bankbasierte Zahlungen
- Payment cards (Debit- und Kreditkarten)
- Flottenkarten
EETS – European Electronic Toll Service
Für die Straßenbenutzer soll EETS eine einfache Lösung bieten: ein Vertrag, eine Abrechnung und eine On-Board-Unit (OBU) für alle Mautsysteme in Europa. Die Richtlinie 2004/52/EG vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Europäischen Union sowie die Entscheidung der Europäischen Kommission 2009/750/EG vom 6. Oktober 2009 über die Festlegung der Merkmale des EETS und seiner technischen Komponenten geben die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben für EETS vor. Trotzdem sind noch viele Fragen offen:
- Wer zahlt für EETS?
- Wie sieht ein funktionierendes System aus?
- Welche weiteren Rahmenbedingungen sind vom Gesetzgeber zu schaffen?
- Welche Schritte sind vom Toll Charger und vom EETS-Provider noch zu setzen?
Eriksroed Consulting verfügt sowohl über Erfahrung mit der Aufbereitung von fachlichem Input für die Gesetzgeber, als auch über ein tiefgreifendes Verständnis für die Situation der Toll Charger und potentiellen EETS Provider. Auf dieser Grundlage kann Eriksroed Consulting alle Beteiligten dabei unterstützen, die richtigen Schritte zu setzen, sei es in ihrer Eigenschaft als
- Gesetzgeber auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten,
- Toll Charger, oder
- EETS Provider.